Um die Mitgliedschaft im Fachverband deutscher Heilpraktiker zu erlangen, muss ich den Nachweis zur uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erbringen. Diese
Erlaubnis habe ich mit Wirkung vom 10.05.2017 vom Landratsamt Ostallgäu nach Ablegung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung erhalten. Ein Eintrag in das Therapeutenverzeichnis für
FDH-Mitglieder wurde in dem Zuge beantragt.
Eine Mitgliedschaft im Fachverband beinhaltet eine Doppelmitgliedschaft – auf Bundesebene zur Wahrung berufsspezifischer und berufspolitischer Aufgaben
– auf Landesebene gehören Betreuung der Mitglieder, Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu den Schwerpunkten.
Für mich persönlich ist es gut zu wissen, ich habe eine starke Gemeinschaft im Rücken, die meine Interessen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene vertritt. Durch entsprechende Mitteilungen
und die Fachzeitschrift „Der Heilpraktiker“ werde ich auf dem Laufenden gehalten. Vor allem aber habe ich mit all meinen Belangen, gerade in der Anfangszeit, einen Ansprechpartner, der mir hilft
gut durch den bürokratischen Teil einer Praxiseröffnung zu kommen.
Ebenfalls bietet sich mir hier durch überregionale Tagungen, Aus- und Fortbildungen in naturheilkundlichen, komplementären bzw. alternativen Verfahren ein reichhaltiges Angebot, um meiner
Sorgfaltspflicht zur Weiterbildung nachzukommen.